Facebook ist aus dem Leben der meisten nicht mehr wegzudenken. Wo es früher eine Plattform für Jugendliche und junge Erwachsene war, ist sie es aktuell die Plattform, auf dem die meisten sich Menschen zwischen 28 und 60 Jahren mit anderen vernetzt haben. Facebook hat sich zu dem Medium herauskristalisiert, auf dem Du die größtmögliche Genauigkeit in der Ansprache Deiner Zielgruppe hast und diese auch mit geringerem Werbebudget passgenau ansprechen kannst. Wer heute auf Facebook nicht vertreten und entsprechend aktiv ist, verpasst einen wichtigen Kanal, um sich optimal präsentieren zu können, Informationen zu verbreiten und damit, als Nebeneffekt, seinen Verkauf zu steigern. Aber: Facebook ist kein rechtsfreier Raum und es muss bei der Gestaltung der Unternehmensseite einiges beachtet werden.
Der Händerbund hat genau zu diesem Thema eine neue Infografik erstellt, in der genau dargestellt wird, was erlaubt ist und was nicht.
Die Facebook Infografik: die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Wie bei „normalen Unternehmenswebsites“ ist es nach der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich, kommerziell genutzte Facebook-Seiten mit einem Impressum auszustatten. Beachte aber zusätzlich, dass Du nach aktueller Rechtslage nicht mit „Gefällt mir“-Angaben auf Deiner Website werben darfst. Einen „Gefällt mir“-Link kann und sollte natürlich eingebaut werden, damit eine direkte Verbindung zwischen Deiner Website und Deiner Facebook-Seite hergestellt werden kann.
Um MIssverständnisse und Abmahnungen zu vermeiden, hat der Händlerbung aus diesem Grund eine sehr umfangreiche Infografik zum Thema Recht und Facebook-Marketing erstellt, die wir Dir auch hier zum >>Download zur Verfügung stellen.
Die Infografik geht zum Beispiel darauf ein, was Du beachten musst, wenn Du auch über Facebook werben und verkaufen willst. Facebook gibt genau vor, wie man Werbeanzeigen gestalten darf und wie nicht. Zudem geht die Händlerbund-Infografik auch auf die bei Facebook so beliebten Gewinnspiele ein und erklärt, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.